WEG-Verwaltung · § 26a WEG

WEG-Verwaltung in Schönebeck (Elbe)

Ihre Gemeinschaft darf einen zertifizierten Verwalter verlangen.

Seit dem 1. Dezember 2023 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung — und jeder einzelne Wohnungseigentümer kann sie verlangen (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Die Übergangsfrist für Verwalter, die bereits am 1. Dezember 2020 im Amt waren, ist am 1. Juni 2024 abgelaufen.

Bei uns ist diese Voraussetzung erfüllt: René Klose hat die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG vor der IHK Magdeburg abgelegt. Den Nachweis legen wir Ihnen für Ihre Eigentümerversammlung gern vor.

Was wir für Ihre Eigentümergemeinschaft tun

Eigentümerversammlung. Wir laden fristgerecht ein, bereiten die Beschlussvorlagen so auf, dass sie ohne Vorkenntnisse verständlich sind, führen die Versammlung und protokollieren sie. Die Beschlusssammlung führen wir laufend — nicht erst, wenn jemand danach fragt.

Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan. Beide erstellen wir zum vereinbarten Stichtag, mit einer Darstellung, die jeder Eigentümer nachvollziehen kann. Wer eine Position nicht versteht, bekommt sie erklärt — das ist keine Kulanz, das ist Teil der Leistung.

Erhaltungsrücklage. Wir führen sie getrennt, weisen Zuführung und Entnahme einzeln aus und sagen Ihnen, wenn die Rücklage für das, was am Haus ansteht, nicht reicht. Lieber ein unbequemes Gespräch drei Jahre früher.

Instandhaltung mit Ihrer Kontrolle über das Geld. Kleinreparaturen bis 150 Euro netto beauftragen wir sofort, damit nichts liegen bleibt. Alles darüber legen wir Ihnen mit Kostenrahmen vor, bevor jemand anrückt — ab 1.000 Euro netto mit zwei Vergleichsangeboten. Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1994 prüfen wir vor jedem Eingriff in die Bausubstanz auf Schadstoffverdacht.

Erreichbarkeit, die überprüfbar ist. Auf jede Anfrage eines Eigentümers erhalten Sie an Arbeitstagen binnen zwei Stunden eine Eingangsbestätigung mit dem Namen dessen, der sich kümmert. Nicht „wir melden uns“, sondern eine Bestätigung, an der Sie uns messen können.

Wenn Sie den Verwalter wechseln möchten

Ein Verwalterwechsel ist kein Bruch, sondern ein Ablauf. So sieht er bei uns aus:

1. Erstgespräch, dreißig Minuten, kostenlos

Wir sehen uns Ihre Gemeinschaft an — Größe, Baujahr, offene Themen — und sagen Ihnen ehrlich, ob wir passen. Wenn nicht, sagen wir das auch.

2. Angebot mit Zahlen, die stehen

Sie bekommen ein Angebot, in dem steht, was enthalten ist und was extra kostet. Keine Positionen, die sich später als „nicht inbegriffen“ herausstellen.

3. Beschluss in der Eigentümerversammlung

Wir stellen Ihnen die Unterlagen zusammen, die Ihre Gemeinschaft für den Beschluss braucht, einschließlich des Nachweises der Zertifizierung.

4. Übernahme

Wir fordern die Unterlagen bei der Altverwaltung an, prüfen sie auf Vollständigkeit und sagen Ihnen, was fehlt. Erfahrungsgemäß fehlt etwas — die Frage ist nur, ob es jemand merkt.

Warum Ihre Daten Schönebeck nicht verlassen

Personenbezogene Daten Ihrer Eigentümer und Mieter liegen auf unserer eigenen Hardware in Schönebeck, gesichert nach einem dokumentierten Konzept. Kein US-Rechenzentrum, kein Zwischenhändler, keine Verarbeitung durch Dritte, die wir Ihnen nicht nennen können.

Für wen wir arbeiten

Eigentümergemeinschaften in Schönebeck (Elbe) und den Ortsteilen — Bad Salzelmen, Frohse, Felgeleben — sowie im Salzlandkreis. Schwerpunkt Gründerzeit- und Bestandsbauten, überwiegend Gemeinschaften mit sechs bis dreißig Einheiten. Wir verwalten auch eigene Objekte in Schönebeck: Wir kennen die Handwerker, die kommen, und die, die nicht kommen.


Der nächste Schritt

Rufen Sie an — 03928 4638170 — oder schreiben Sie an info@klose-soehne.de. Das Erstgespräch dauert dreißig Minuten, kostet nichts und endet ohne Vertrag.

Mehr dazu: Betriebskostenabrechnung · Mietverwaltung

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