Betriebskosten · § 556 BGB

Betriebskostenabrechnung, die einer Prüfung standhält

Die meisten Streitigkeiten mit Mietern entstehen an einem einzigen Dokument.

Eine Betriebskostenabrechnung wird selten wegen der Summe angefochten, sondern weil sie nicht nachvollziehbar ist, weil eine Position nicht umlagefähig war oder weil sie zu spät kam. Alle drei Fehler sind vermeidbar.

Wie wir abrechnen

Fristgerecht. Die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB) ist keine Zielmarke, sondern eine Ausschlussfrist: Danach können Nachforderungen nicht mehr geltend gemacht werden. Wir rechnen zum Stichtag ab, nicht zum Fristende.

Nach den Regeln der Betriebskostenverordnung. Jede Position wird darauf geprüft, ob sie überhaupt umlagefähig ist. Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten gehören nicht in die Abrechnung einer Mietwohnung — das ist die häufigste Fehlerquelle und der häufigste Grund für einen berechtigten Widerspruch.

Erklärbar. Zu jeder Abrechnung gehört, dass wir sie einem Mieter erklären können, der nachfragt. Belegeinsicht gewähren wir ohne Diskussion; sie steht Ihren Mietern zu.

Dokumentiert. Verteilerschlüssel, Zählerstände, Belege und Zwischenschritte bleiben nachvollziehbar — auch drei Jahre später, wenn jemand nachrechnet.

Für Eigentümergemeinschaften

Die WEG-Jahresabrechnung folgt anderen Regeln als die Mietabrechnung. Wir trennen beides sauber — auch abrechnungstechnisch —, damit die Umlage auf Ihre Mieter nicht daran scheitert, dass Gemeinschafts- und Mietverhältnis vermischt wurden. Mehr zur WEG-Verwaltung.

Wenn Sie eine bestehende Abrechnung prüfen lassen wollen

Sie haben eine Abrechnung Ihrer bisherigen Verwaltung und sind unsicher, ob sie stimmt? Bringen Sie sie zum Erstgespräch mit. Wir sagen Ihnen, was uns auffällt — ohne dass daraus ein Auftrag werden muss.


Der nächste Schritt

Wenn Sie die Betriebskostenabrechnung abgeben möchten, brauchen wir für ein belastbares Angebot nur drei Dinge: die Zahl der Einheiten, den Abrechnungszeitraum und einen Blick auf die letzte Abrechnung. Mehr müssen Sie nicht vorbereiten.

Wenn Sie zunächst nur wissen wollen, ob Ihre bestehende Abrechnung hält, bringen Sie sie zum Erstgespräch mit. Dreißig Minuten, kostenlos, ohne dass daraus ein Auftrag werden muss.

Rufen Sie an unter 03928 4638170 oder schreiben Sie an info@klose-soehne.de.

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